Angebot Sanatoriumsbehandlung
(Beihilfe)
Die Vertragsverordnung nach § 111 SGB V sowie die Konzession nach
§
30
Gewerbeordnung liegen vor.
Umfang:
Der niedrigste Tagessatz für Pflege, Unterkunft und Vollverpflegung
beträgt z.Z. € 76,00
pro Person und Tag zzgl. Kurtaxe An-
und Abreise werden als
ein Tag berechnet.
Die medizinischen,
diagnostischen
und ärztlichen Leistungen werden gesondert auf der
Grundlage
der
Gebührenordnung der Ärzte berechnet. Die Abrechnung der
physiotherapeutischen Behandlungen erfolgt nach Vergütungssätzen des
Bundesinnenministeriums und unserem Haustarif.
Als Einrichtung bieten wir Ihnen- bis auf eine begrenzte Anzahl -ausschließlich
Einzelzimmer. (Regelleistung.kein Einzelzimmerzuschlag). Die Zimmer sind mit TV,
Telefon und Lichtrufanlage ausgestattet. Als Wahlleistung bieten wir Ihnen die Nutzung
des Fernsehgerätes und des Telefons auf Ihrem Zimmer zu einer geringen Grundgebühr an.
Unsere Patientenaufnahme berät Sie gern und nimmt Ihre Reservierung entgegen. |