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Indikationen:
- Krankheiten des Stütz- und Bewegungs-
apparates,
- Spätkomplikationen bei Diabetes mellitus
(z.B. Zustand nach Amputationen,
Prothesenversorgung),
- Zustand nach Herzinfarkt oder fortgeschrit-
tenen peripheren Durchblutungsstörungen,
- Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, die
keiner Akuttherapie und Diagnostik mehr
bedürfen,
- Zustand nach apoplektischen Insulten als
Nebenindikation
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Voraussetzungen:
drohende oder bestehende Behinderungen und die
Gefahr deren Verschlimmerung, drohende oder
bestehende Pflegebedürftigkeit oder Gefahr deren
Verschlimmerung, Rehabilitationsfähigkeit im Sinne
eines wahrscheinlichen Erfolgs als Rehabilitations-
ziel,Vermeidung, Beseitigung oder Minderung einer
Pflegebedürftigkeit bzw. der Verhütung von deren
Verschlimmerung,Aussicht auf Erreichung einer
besseren Selbständigkeit und Eingliederung in die
häusliche Umgebung. Es muss ein sogenanntes
Rehapotential bestehen, d.h. ein Erfolg der
Rehamaßnahme muss aller Voraussicht nach
erreichbar sein. Rehafähigkeit wird durch
behandelnde Ärzte der Krankenhäuser in
Verbindung mit den Medizinischen Diensten der
Krankenkassen festgestellt. |
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