Corona Pandemie
Folgende Regelungen sind ab 01.03.2023 zu beachten:
- Die Masken- und Testpflicht ist aufgehoben
- Anreisen sind ohne PCR-Test möglich
- Bei Anreise wird ein Schnelltest durchgeführt
- Die wöchentlichen Testungen für Rehabilitanden entfallen
- Die Umkleiden und Duschen im Schwimmbad können ab sofort wieder genutzt werden
- Die Sauna öffnet am 06.03.2023
- Es gibt nur noch eine Essenszeit für alle Rehabilitanden
- Besucher dürfen mit Mund-Nasen-Schutz die Klinik (Foyer) betreten
- Entwickeln Rehabilitanden Erkältungssymptome, melden Sie sich umgehend im Pflegebereich und unterziehen sich einem Schnelltest
- Sollte dieser negativ ausfallen, testen wir nach 3 Tagen erneut. Sollte er dann positiv ausfallen, wird ein PCR-Test abgenommen, der Rehabilitand isoliert und die Meldung an das Gesundheitsamt geschickt
- Rehabilitanden dürfen mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Heimreise antreten
Stand: 27.02.2023